Zum Thema Psychische Gefährdungsbeurteilung und Ihr so ???

Am Anfang steht die Planung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Es werden Voraussetzungen für die Durchführung geschaffen.

In der Vorbereitungsphase sind alle Beteiligten (Unternehmer, Führungskräfte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Personalrat/Betriebsrat) für das Thema zu sensibilisieren.

Grundlagenwissen zu psychischen Belastungen ist erforderlich und eine Person im Betrieb sollte vertieftes Wissen haben, um den Prozess zu begleiten. Unterstützung erhalten Sie dabei durch die Ansprechpersonen der BG BAU (Prävention, ASD der BG BAU) sowie durch themenbezogene Seminare.

Die unterschiedlichen Tätigkeiten/Bereiche des Betriebes müssen den Beteiligten bekannt sein. Dabei ist es hilfreich, auf die Erfahrungen von Mitarbeitern zurückzugreifen, um Gefährdungen zu erkennen.

Die Vorgehensweise zur Ermittlung psychischer Belastungen bzw. zur Überprüfung der Arbeitsbedingungen muss geplant werden. Zu diesem Zeitpunkt ist zu überlegen, welche Methoden beziehungsweise Instrumente zum Einsatz kommen sollen. Dabei ist die Art und Weise der Maßnahmenentwicklung und Wirksamkeitskontrolle mitzubedenken.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten frühzeitig über die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung informiert werden. Maßnahmen werden so eher akzeptiert und mitgetragen.

Das Arbeitsschutzgesetz macht keine Vorgaben wie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen und zu dokumentieren ist. Das beschriebene Vorgehen hat sich für Mitgliedsbetriebe der BG BAU bewährt.

Quelle:BGBAU

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Copyright © 2024 Roland Rokoch. Alle Rechte vorbehalten.
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner