Gute Vorsätze für 2020 gefällig #GBPsych

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist bei vielen Firmen immer noch kein Pflichtprogramm. Obwohl der Gesetzgeber die Notwendigkeit zur Erstellung einer „Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung“ im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5), der Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV §3) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV §3) festschreibt, führte laut Umfragen im Jahr 2019 nur jedes zweite mittelständische Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen durch, und das, obwohl diese entschieden dazu beiträgt Arbeitsplätze zu optimieren und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu steigern. Vor allem die psychische Gesundheit ist bekanntermaßen ausschlaggebend für körperliche und mentale Leistungsfähigkeit.

Gute Vorsätze für 2020 gefällig #GBPsych

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